Datalink AG

Entwicklung und Produktion für industrielle Elektronik

 
 


AGB Datalink AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Datalink AG

Version 1.0, 25. Mai 2019

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche

Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend

„Kunde“ genannt) und der Dienstleistungsfirma Datalink AG

(nachfolgend "Datalink AG" genannt).

1.2. Diese AGB gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen

AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es

sei denn, die Datalink AG hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB’s gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen

der Datalink AG und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals

ausdrücklich vereinbart wurden.

1.4. Datalink AG weist seine Kunden gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes

über den Datenschutz darauf hin, dass ihre im Rahmen der

Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erworbenen Personen- und

Firmendaten von Datalink AG soweit für die Vertragsabwicklung notwendig

bearbeitet werden. Der Kunde erteilt Datalink AG die ausdrückliche Zustimmung

hierfür. Der Kunde weist auch seine Mitarbeiter über eine entsprechende

Datenbearbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklungen mit

Datalink AG hin. Datalink AG geht deshalb davon aus, dass Mitarbeitende des

Kunden mit einer solchen Datenverarbeitung durch Datalink AG einverstanden

sind.

2. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertrag kann zwischen dem Kunden und Datalink AG mündlich,

schriftlich oder durch konkludentes Verhalten zustande kommen. In der

Regel werden Verträge durch eine schriftliche Bestellung des Kunden gestützt

auf eine schriftliche Offerte der Datalink AG abgeschlossen werden

oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Datalink AG, welcher

der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung

schriftlich widerspricht.

2.2. Die Preisangaben, Tarife, Stundenansätze etc. der Datalink AG im Internet,

in Katalogen, in Präsentationen sowie in Anzeigen sind für Datalink AG

freibleibend und müssen von Datalink AG zur Rechtsverbindlichkeit

ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt werden.

3. Umfang der Leistung

3.1. Für den Umfang der Leistung ist die vom Kunden unterzeichnete Offerte

/ Bestellung oder die schriftliche Auftragsbestätigung von Datalink AG

massgebend. Änderungen hinsichtlich der Auftragsbestätigung von Datalink AG

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung

durch Datalink AG.

3.2. Der Kunde hat Datalink AG vor Erstellung einer Offerte schriftlich auf

die Vorschriften und Normen hinzuweisen, die sich auf die Leistung von Datalink AG

beziehen. Mangels anderweitiger Vereinbarung entsprechen die

Leistungen von Datalink AG nur solchen Vorschriften und Normen, welche

in der Auftragsbestätigung oder Offerten von Datalink AG genannt sind.

Vorstehender Satz gilt nicht für die Einhaltung zwingender gesetzlicher

Vorschriften und Normen.

3.3. Schuldet Datalink AG die Entwicklung von Software, so ist die Leistung,

unabhängig von anderweitigen Eigenschaften der Software, vertragsgemäss

erbracht, wenn sie den in der Funktionsbeschreibung der Datalink AG

festgelegten Spezifikationen entspricht.

3.4. Änderungen und Ergänzungen des Gegenstandes oder des Umfangs

der geschuldeten Leistung sind ohne schriftliche Bestätigung der Datalink AG

unverbindlich.

3.5. Die Datalink AG ist ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen an den

vereinbarten Leistungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen,

soweit diese für den Kunden keine Preiserhöhung bewirken.

3.6. Vereinbarte Leistungsfristen sind für Datalink AG freibleibend und setzen

insbesondere die Erfüllung der vertraglichen Mitwirkungspflichten

des Kunden und die rechtzeitige Belieferung der Datalink AG durch Vorlieferanten

voraus. Der Kunde ist in keiner Weise berechtigt, Datalink AG für

Schäden wegen Nichteinhaltung vertraglicher Lieferziele haftbar zu machen.

3.7. Der Kunde stellt Datalink AG kostenlos alle Informationen, Einrichtungen

und sonstige Unterstützung zur Verfügung, damit Datalink AG die

vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Der Kunde

verpflichtet sich, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen

dafür zu schaffen, dass die Datalink AG die vereinbarten Leistungen erbringen

kann. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte oder

ungenügende Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

3.8. Datalink AG ist ermächtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen

oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

4. Preis

4.1. Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung in

Schweizer Franken. Auftragsbedingte Auslagen und Spesen werden zusätzlich

in Rechnung gestellt.

4.2. Der Kunde trägt alle Arten von Steuern (insbesondere die aktuellen

Mehrwertsteuern), Abgaben, Gebühren und Zölle zusätzlich zu den von

Datalink AG offerierten und vereinbarten Preisen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Mangels besonderer Vereinbarung werden ausgeführte Arbeiten und

Lieferungen der Datalink AG dem Kunden monatlich in Form einer Teil- oder

Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

5.2. Alle Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung

ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

5.3. Die Zahlungen sind vom Kunden fristgerecht auf ein von Datalink AG

zu nennendes Bank- oder Postkonto zu leisten.

5.4. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so ist Datalink AG

ohne Einschränkung ihrer ihrer vertraglichen und/oder gesetzlichen

Rechte befugt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis neue

Zahlungsbedingungen vereinbart sind und/oder Datalink AG für die weitere

Vertragserfüllung ausreichende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche

Vereinbarung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Erfüllungsaussetzung

getroffen werden oder erhält Datalink AG nicht ausreichende

Sicherheiten, so ist Datalink AG unbeschadet ihrer gesetzlichen und vertraglichen

Rechte berechtigt, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung

vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen der Datalink AG

bleiben vorbehalten.

5.5. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden sind nur zulässig,

wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von Datalink AG

ausdrücklich anerkannt sind.

5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Datalink AG berechtigt, Verzugszinsen

in Höhe von 8% pro Jahr zu fordern.

6. Gefahrenübergang, Entgegennahme und Rüge

6.1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Leistungsgegenstandes

auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen

oder Datalink AG noch andere Leistungen übernommen hat. Auf

Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch Datalink AG

gegen versicherbare Risiken versichert.

6.2. Für die Zusendung von Gegenständen an Datalink AG trägt der Kunde

die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter

Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von

berechtigt beanstandeten Waren ersetzt.

6.3. Der Kunde hat jede Leistung, insbesondere jedes erhaltene Arbeitsergebnis,

jedes gelieferte Werk, jede empfangene Sache sowie jedes erhaltene

Resultat, Zwischenresultat und Testergebnis unverzüglich nach

seinem Empfang zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich und substantiiert

zu rügen. Unterlässt der Kunde eine Mängelrüge innert 5 Tagen

nach Abnahme der Leistung, des Werkes oder der Ware, so gelten die

entsprechenden Leistungen der Datalink AG als vom Kunden genehmigt.

Treten verborgene Mängel erst später zu Tage, so hat der Kunde diese

sofort schriftlich und substantiiert bei Datalink AG zu rügen. Unterlässt der

Kunde eine rechtzeitige Rüge, so gelten die entsprechenden Leistungen

der Datalink AG als vom Kunden genehmigt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die von der Datalink AG ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung

sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger

Forderungen, die die Datalink AG gegen den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang

mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus

welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum der Datalink AG.

Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen

geleistet werden. Die Ware kann auch geistiges Eigentum sein in Form von einem Angebot.

7.2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung oder Konkursbeschlag

des Kaufgegenstandes hat der Kunde der Datalink AG sofort schriftlich

Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum

der Datalink AG hinzuweisen.

8. Haftung für Mängel

8.1. Für Leistungsmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften

gehört, haftet Datalink AG nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für

Hilfspersonen haftet Datalink AG nur für gehörige Auswahl und Instruktion.

8.2. Für nachweislich durch Datalink AG verursachte Mängel kann der

Kunde bei rechtzeitiger Rüge (siehe Ziffer 6.2 vorstehend) einzig von Datalink AG

(unentgeltliche) Nachbesserung verlangen. Weitere Gewährsrechte

wie Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden ausdrücklich

ausgeschlossen.

8.3. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden

Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung,

fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche

Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete

Betriebsmittel, elektrische oder elektromagnetische Einflüsse, sofern sie

nicht auf ein Verschulden von Datalink AG zurückzuführen sind. Soweit der

Kunde Austauschwerkstoffe anstelle von Originalteilen verwendet, übernimmt

Datalink AG keine Gewähr für hierdurch entstehende Schäden.

8.4. Zur Vornahme aller erforderlichen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen

hat der Kunde Datalink AG aufzufordern und die erforderliche Zeit

und Gelegenheit zu geben.

8.5. Verlangt der Kunde Entwicklungen, welche über die Anwendung der

im Auftragszeitpunkt anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, ist

der Kunde verpflichtet, Datalink AG von allen Schäden, die sich aus der Anwendung

von bei Vertragserfüllung noch nicht anerkannten Techniken ergeben,

freizustellen und freizuhalten.

8.6. Werden an Vertragsobjekten ohne Zustimmung von Datalink AG Änderungen

oder Reparaturen vorgenommen, so wird für dadurch entstehende

Schäden jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit Datalink AG insoweit

nicht wenigstens ein grobes Verschulden trifft.

8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Funktionsmuster, Prototypen,

Vorserien, Nullserien etc. herzustellen und auszutesten. Er trägt

die mit einer voreiligen Serienproduktion verbundenen Risiken, soweit Datalink AG

nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden insoweit trifft. Der

Kunde ist verpflichtet, vor der Verwendung einer für ihn neu entwickelten

Software Sicherungskopien anzufertigen, um sich vor einem evtl. Datenverlust

und den damit verbundenen Folgeschäden zu schützen.

8.8. Datalink AG sichert ausdrücklich nicht zu, dass von Datalink AG neu

entwickelte Software ununterbrochen und in allen vom Kunden gewünschten

Funktionen und Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen

und Programmen fehlerfrei eingesetzt werden kann.

9. Entwicklungsrisiko

9.1. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen trägt die Datalink AG das

Risiko unvorhergesehener Mehraufwendungen oder Terminüberschreitungen

nicht, wenn der Grund dafür durch das Projekt bedingt ist.

9.2. Die Datalink AG informiert den Vertragspartner wenn projektbezogene

Schwierigkeiten auftreten, die terminliche, finanzielle Mehraufwendungen

oder qualitative Auswirkungen haben können.

9.3. Die Parteien einigen sich diesfalls in gemeinsamer Absprache über

das weitere Vorgehen.

10. Urheberrecht

Mit Bezahlung der Auftragssumme steht dem Auftraggeber das Recht zu,

die Arbeitsergebnisse der Datalink AG für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

Im Übrigen verbleibt das Urheberrecht an ihrem Werk (incl.

Know-How) bei der Datalink AG. Insbesondere darf der Kunde die von Datalink AG

erworbene Software nur für eigene Zwecke verwenden. Dem

Kunden ist auch nicht erlaubt, die von Datalink AG erworbene Software zu

kopieren oder zu bearbeiten.

11. Datensicherung

Die Datensicherung ist ausschliesslich Sache des Kunden. Datalink AG

haftet unter keinen Umständen für Datenverluste und daraus möglicherweise

entstehende Schäden. Datalink AG hat den Kunden eingehend darauf

hingewiesen, dass allenfalls bereits für den Test eines Gerätes zur

Erstellung eines Kostenvoranschlages und/oder im Zuge der Reparatur

das Gerätebetriebssystem neu aufgesetzt resp. aufgespielt werden muss

und dabei Daten unwiderruflich gelöscht werden können. Gegenüber allfälligen

Ansprüchen Dritter hält der Kunde die Datalink AG schadlos und er

übernimmt allfällige Rechtsstreitigkeiten mit dem Dritten auf erstes Verlangen

durch Datalink AG.

12. Mängelbehebungen

12.1. Mängel dürfen ausschliesslich von Datalink AG behoben werden. Versucht

der Kunde Mängel zu beheben oder zieht er dazu Dritte bei, verfällt

die Garantie ohne weiteres. Die Garantie verfällt ebenso, wenn der Kunde

bei Auftreten eines Mangels nicht alle geeigneten Massnahmen getroffen

hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern und Datalink AG nicht uneingeschränkt

die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

12.2. Auch wenn der Kunde die Garantieleistung beansprucht, schuldet er

dennoch den vereinbarten Preis. Abzüge bzw. Garantierückbehalte sind

nicht zulässig.

12.3. Beide Parteien haben das Recht, auf eigene Kosten eine Prüfung der

Leistung von Datalink AG oder behaupteter Mängel durch einen neutralen

Sachverständigen zu verlangen.

13. Haftung für Nebenpflichten

Im Falle von verschuldeter Verletzung von Nebenpflichten durch Datalink AG

gelten die Regelungen des Abschnitts 9 entsprechend.

14. Freistellung gegenüber Drittansprüchen

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner

Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird

aus diesem Grund Datalink AG in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet,

Datalink AG von allen Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen

und freizuhalten.

15. Geschäfts und Betriebsgeheimnisse

Datalink AG offenbarte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden

werden von Datalink AG Dritten nur soweit zugänglich gemacht, als Datalink AG

diese zur Erfüllung der geschuldeten Leistung beizieht oder mit

der Erfüllung im Zusammenhang stehen.

16. Veröffentlichungen

16.1. Die Datalink AG ist berechtigt, ihre Werke unter Wahrung der Interessen

der Auftraggeber zu veröffentlichen.

16.2. Es steht der Datalink AG auch das Recht zu, in entsprechenden Veröffentlichungen

des Vertragspartners oder Dritter als Urheber des Werkes

genannt zu werden.

17. Anwendbares Recht

Für die Rechtsverhältnisse zwischen Datalink AG und dem jeweiligen Kunden

gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Die Anwendung des UNÜbereinkommens

über Verträge über den internationalen Warenkauf

(CISG) wird ausgeschlossen.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der

Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Nebenabreden

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch

die Geschäftsleitung. Den hierin verlangten Schriftlichkeitserfordernissen

genügen auch Mitteilungen per E-Mail.

18.2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist im kaufmännischen

Rechtsverkehr der Ort des Sitzes von Datalink AG.

18.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten

zwischen Datalink AG und dem jeweiligen Kunden aus und im Zusammenhang

mit dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist, vorbehältlich

zwingender gesetzlicher Bestimmungen, der Sitz von Datalink AG

ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

18.4. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein oder werden, so wird der Vertrag im übrigen hiervon nicht berührt.

Mai 2009




Impressum

 


Kontaktadresse

Datalink AG

Ringstrasse 16

8600 Dübendorf

Zentrale: Tel. +41 44 824 55 55


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